Versandinformationen 

§ 5 Lieferumfang

1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Ist die Bestellung artikelbezogen, so bleibt der Vertragsschluss im Übrigen unbeeinflusst von der Nichtverfügbarkeit einzelner Artikel. Gleiches gilt für den Fall der nicht vollzähligen Lieferung eines bestimmten Artikels, sofern die Lieferung der Mindermenge für den Kunden nicht unzumutbar ist.

3. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Lieferung

1. Wir sind bemüht, angegebene Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Zeitangaben gelten jedoch stets nur annähernd.

2. Wenn Lieferfristen als Zeitraum angegeben sind, beginnen sie mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der Freigabe der Ausfallmuster durch den Kunden. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einzuhalten ist. Bei Selbstabholung beziehen sich die Lieferfristen und Termine auf den Zeitpunkt, für den wir die Ware versandbereit gemeldet haben. Die vereinbarten Lieferfristen und Termine verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus de

m Verzug des Kunden - um den Zeitraum, um den der Kunde aus diesem oder einem anderen Geschäft in Verzug ist.

3. Geraten wir in Verzug, hat uns der Kunde eine an gemessene Nachfrist von mindestens 90 Tagen zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist der Vertrag teilweise erfüllt, beschränkt sich der Rücktritt auf den nicht erfüllten Teil, es sei denn, das Festhalten an dem erfüllten Teil ist für den Kunden unzumutbar.

4. Wir geraten nicht in Lieferverzug bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen, die es uns unmöglich machen, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen. Hierzu zählen auch Umstände, auf die wir keinen bestimmenden Einfluss ausüben können, wie z.B. solche, die bei unseren Vorlieferanten oder Transporteuren vorliegen. Bei solchen Umständen sind wir befugt, folgenlos ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; ein teilweiser Rücktritt scheidet aus, wenn es für den Kunden unzumutbar ist, im Übrigen an dem Vertrag festzuhalten.

5. Falls der Versand oder die Bestellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, so kann beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat berechnet werden, begrenzt auf höchstens 5 %, es sei denn, nachweislich sind höhere Kosten entstanden.

§ 7 Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Die Versandart wird nach unserer Wahl vorgenommen.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

3. Gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen. Die Annahme zurückgesandter Ware beinhaltet kein Einverständnis mit der Rücksendung.

Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4. Gitterboxen werden von allen Spediteuren im Tauscherfahren leihweise zur Verfügung gestellt. Transportverpackung kann an uns nur dann der Wiederverwertung zugeführt werden, wenn die Rücksendung an uns frei Haus erfolgt.

§ 8 Zahlung

1. Unsere Forderungen sind sofort fällig. Für Warenlieferungen gewähren wir bei Zahlungseingang bei uns innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind.

Rechnungen über Montagen und Lohnarbeiten plus Werkzeuge sind ohne Abzug zahlbar.

Uns steht das Recht der Bestimmung zu, wie Zahlungen anzurechnen sind. Wir sind berechtigt, uneingeschränkt mit Gegenforderungen aufzurechnen.

2. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, den Verzugseintritt durch ein frühes Mahnschreiben herbeizuführen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt (z.B. Bonitätsherabstufung durch Euler Hermes), sind wir berechtigt,

Lieferungen aus bereits bestätigten Bestellungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Machen wir von diesen Rechten keinen Gebrauch, beinhaltet dies keinen Verzicht auf eine spätere Geltendmachung. Machen wir von unseren Rechten Gebrauch, so hat dies keinen Einfluss auf die vom Kunden übernommenen Verpflichtungen.

4. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheit für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

6. Wünscht der Kunde eine Verschiebung der Lieferung und haben wir für den Artikel bereits Beschaffungskosten aufgewandt bzw. können wir die Beschaffung nicht selbst zeitlich verschieben, so ist der Kunde nach unserer Wahl verpflichtet, entweder eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % des jeweiligen Lieferwertes zu leisten oder aber auf den jeweiligen Lieferwert Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, berechnet ab Fälligkeit der Rechnung bei ursprünglicher Lieferung nach Plan.